ANHANG ZUR ARBEITSORDNUNG UND ZUM TARIFVERTRAG
- - Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen - -

Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verbliebenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen lassen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.Sie uns spätestens 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen treffen können, und Ihre und die Unterschrift ihres behandelnden Arztes vorliegt, daß Sie verstorben sind. Liegen nicht beide Unterschriften vor, werden wir die Fehlzeiten mit dem Jahresurlaub verrechnen und vom Gehalt abziehen.

Operation
Chirurgische Eingriffen an unseren Arbeitskräften ist untersagt. Wir haben sie so eingestellt, wie sie sind. Die Entfernung oder die Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silberne/Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag
Daß Sie geboren wurden, ist nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

Die Betriebsleitung